Was bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung aus Laborsicht?
Was bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung für Probenahme, Laboruntersuchungen und Bewertung?
Alles was Sie über die Auswirkungen aus Laborsicht wissen müssen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt als Teil der Mantelverordnung erstmals bundeseinheitlich und rechtlich bindend Herstellung & Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) sowie den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut. Sie betrifft damit einen Großteil des deutschen Abfallaufkommens.
Was über Jahre zur Vereinheitlichung von Bodenschutz und Abfallrecht erarbeitet wurde, führt im ersten Schritt zu erheblichen Änderungen im Ablauf von Probenahme, Laboruntersuchungen und Gutachtenerstellung. Mithilfe der sogenannten Materialwerte (= früher Grenzwerte) können die MEBs den jeweiligen Materialklassen zugeordnet werden, über welche sich die Einsatzmöglichkeiten der MEBs definieren.
Von allen in der EBV behandelten Ersatzbaustoffen (EBS) sind folgende vier EBS für Baumaßnahmen in Bayern relevant:
In Bayern wird das existierende Regelwerk mit dem Eckpunktepapier zur Ablagerung in Gruben und Brüchen teilweise im Rahmen einer Länderöffnungsklausel beibehalten. Die Anwendung der LAGA M20 sowie der Recyclingleitfaden werden abgelöst.
Güteüberwachung
Für die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen in mobilen und stationären Anlagen gelten folgende Güteüberwachungsschritte:
Für die Probenahme gilt:
Die Probenahme für den Eignungsnachweis und die Fremdüberwachung erfolgt durch einen fachkundige:n Probenehmer:in der RAP Stra-Prüfstelle. Bei der werkseigenen Produktionskontrolle kann die Probenahme durch eine:n Sachkundige:n (LAGA-PN-98-Schulung) erfolgen. Unsere Probenehmer:innen verfügen über die notwendige Sachkunde!
Für die Eluat-Untersuchung gilt:
Statt dem bisher in der LAGA M20, Eckpunktepapier (EPP) und Deponieverordnung üblichen Eluat mit einem Flüssigkeit zu Feststoff-Verhältnis von 10:1, werden die Eluate nun mittels Säulenversuch bzw. Schüttelversuch im Flüssigkeit zu Feststoff-Verhältnis 2:1 hergestellt.
Für die Güteüberwachung werden die Untersuchungen der löslichen Anteile in folgenden Eluaten ausgeführt:
Prüfung | |
Erstmaliger Eignungsnachweis (EgN) |
Ausführlicher Säulenversuch Mehrere Proben bei F/S von 0; 3; 1; 2 und 4 |
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) | Kurzsäulenversuch oder 2:1 Schüttelversuch |
Fremdüberwachung | Kurzsäulenversuch oder 2:1 Schüttelversuch |
Zur Information: Wenn ergänzend DepV oder EPP untersucht werden soll, muss zusätzlich ein 10:1 Eluat hergestellt werden.
Bewertung
Was ändert sich nun für Sie im Hinblick auf die Bewertung?
Neue Eluatverfahren, neue Materialwerte, geänderte Untersuchungsverfahren – von den bisherigen Ergebnissen auf die neuen Untersuchungsergebnisse zu schließen oder umzurechnen ist schwer möglich. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen mit folgenden Tabellen einen schnellen Überblick über die Einstufung der EBV im Vergleich zum Eckpunktepapier zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen geben.
Durch den Vergleich der alten Verordnungen zur neuen EBV wird die Einschätzung von Untersuchungsergebnissen erleichtert.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ähnlich verhält es sich mit nicht aufbereitetem Boden oder Baggergut. Unter bestimmten Bedingungen kann nicht aufbereiteter Boden oder Baggergut direkt in technische Bauwerke eingebaut werden.
Es gelten viele Nebenbestimmungen. Im Einzelfall sollte daher immer der Original EBV-Text herangezogen werden. Die Tabellen geben einen Vergleich zur LAGA M20 1997. Es ist jedoch zu beachten, dass dort ein 10:1 Eluat galt. Auch in diesem Bereich können Werte nur eingeschränkt direkt verglichen werden. Für Hinweise zur Plausibilitätsbeurteilung stehen wir aber gerne zur Verfügung.
Originalprobe:
Eluatprobe:
Beurteilung Bodenmaterial mit mineralischen Anteilen
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