Neue Mantelverordnung ab 01. August 2023
Bundesweite Mantelverordnung ab 01.08.2023
Die wesentlichen Änderungen aus Laborsicht
Ab August dieses Jahres tritt die neue Mantelverordnung in Kraft, mit dem Ziel, die seit Jahren komplizierte Rechtslage im Bodenschutz- und Entsorgungsbereich für mineralische Abfälle bzw. Recyclingmaterial zu vereinfachen und einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu schaffen.
Zusammen mit unseren Kund:innen beschäftigen wir uns als Labor hauptsächlich mit den Belangen der Probenahme und der Untersuchung der Materialien.
Die Mantelverordnung umfasst vier zentrale Neuerungen:
- Neue Probenahmeregeln (Eignungsnachweis, Fremdüberwachung, werkseigene Produktionskontrolle, Sach- und Fachkundige)
- Neue Elutionsverfahren: Säulen- und das 2:1 Schütteleluat statt bisher 10:1 Schüttelverfahren
- Neue Materialwerte für die Klassifizierung
- Nebeneinander von Eckpunktepapier, Deponieverordnung und EBV
Sie wollen mehr Informationen zum Umgang mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung? Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne!
Profitieren Sie von 30 Jahren Erfahrung in der Analytik – kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns als akkreditiertem Labor zu dem Thema Ersatzbaustoffe beraten.
Schon jetzt bieten wir die notwendigen Analysen nach der derzeitigen Rechtslage an!
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