Information zur Untersuchungsliste der Pflanzenschutzmittel
Informationen zur Untersuchungliste der Pflanzenschutzmittel
Das PSM-Konzept der Landesämter wurde im Jahr 2022 nicht aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Mitte des Jahres 2023 geplant.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat einen Hinweis zu der aktuellen Untersuchungsliste der Pflanzenschutzmittel in Bayern herausgegeben.
Im Jahr 2022 wurde das PSM-Konzept der Landesämter (LfL, LfU und LGL) ausnahmsweise nicht aktualisiert. Die nächste Aktualisierung ist für Mitte 2023 geplant.
Darüber hinaus wurden allerdings Fehler in der PSM-Untersuchungsliste gefunden und korrigiert:
Es wurden zwei Fehler bei den hinterlegten CAS-Nummern korrigiert:
Flupyrsulfuron-methyl: 144740-53-4
Lenacil: 2164-08-1
Zudem wurde eine Substanzkorrektur entsprechend der ausgewiesenen CAS-Nummer vorgenommen:
Aus Clodinafop wurde Clodinafop-propargyl (CAS: 105512-06-9).
Die korrigierte Gesamtliste finden Sie hier (Stand November 2022).
Wir als Labor führen die Änderungen automatisch durch und passen den Umfang entsprechend an.
Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Alle ab 01.12.2022 eingehenden Proben werden von uns entsprechend korrigiert erfasst und übermittelt.
Sie müssen als Kunde keine weiteren Schritte unternehmen, ggf. informieren Sie Ihr Gesundheitsamt.
Bezüglich Clodinafop wurde von uns diese Substanz gemäß der bisher gültigen Liste untersucht und nicht das Clodinafop-propargyl (korrigierte neue Bezeichnung), sofern es bei Ihnen Rückfragen geben sollte.
Informieren Sie sich gerne zu den kommenden Grenzwerten der PFAS im Trinkwasser, welche sich ab 12.01.2023 in der neuen Trinkwasserverordnung widerfinden. Bei Interesse kann gerne ein Angebot erstellt, bzw. eine Beratung durchgeführt werden. Zu unserem PFAS-Spektrum mit über 50 Parametern, gelangen Sie hier.
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