Novellierung der Trinkwasserverordnung
Novellierung der Trinkwasserverordnung
Neue Parameter und Änderung bestehender Parameterwerte
Um die EU-Richtlinie 2020/2184 zur Qualität von Trinkwasser umzusetzen, stimmte der Bundesrat Ende März der zweiten Verordnung zur Novellierung der TrinkwV zu. Insbesondere im Bereich der Trinkwassergewinnungsanlagen und den durchzuführenden Untersuchungen führt die Einführung neuer Parameter sowie die Änderung bestehender Parameterwerte zu erheblichen Neuerungen. Die Novellierung wird voraussichtlich Ende Mai veröffentlicht.
Neuerungen für den chemischen Bereich
Durch die neue TrinkwV ergeben sich grundlegende Veränderungen für die chemischen Untersuchungen nach § 7 und § 8 (aktuelle Fassung: § 6 und § 7).
Neuerungen für den mikrobiologischen Bereich
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Für Sie gilt ab 2029 nach § 34 und § 35 die Pflicht, ein kontinuierliches Risikomanagement durchzuführen. Informieren Sie sich hierzu gerne bei unserer Schwesterfirma, dem Umweltingenieurbüro R & H Umwelt GmbH, zu dem Leistungsbereich Wasser.
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